Recht auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Ganztagsförderungsgesetz beschlossen
15.09.2021
Bund und Länder haben sich geeinigt: Jedes Kind, das 2026 eingeschult wird, soll bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Damit hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den Weg für die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter frei gemacht. 
 
Der Anspruch soll dabei stufenweise eingeführt werden. So haben ab 2026 zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.
 
Schätzungsweise müssten dafür mehr als 800 000 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Der Bund will diesen Ausbau mit bis zu 3,5 Milliarden Euro unterstützen. Davon werden 750 Millionen Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits bereitgestellt. Der Bund beteiligt sich auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung. Er unterstützt die Länder hier stufenweise aufsteigend ab 2026 und dauerhaft ab 2030 mit bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich.