Förderrichtlinie veröffentlicht

Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
01.02.2016

Bildung hat eine Schlüsselfunktion für die Integration von Neuzugewanderten in unsere Gesellschaft. Bildung ist Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Landkreise und kreisfreie Städte bei der Integration von Neuzugewanderten in den Bildungsbereich (siehe auch hier). Über die am 22. Januar veröffentlichte Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte können Personalkosten für kommunale Koordinator/innen, die eine Abstimmung zwischen Bildungsakteuren auf kommunaler Ebene steuern sollen, bis zu 100% gefördert werden.

Antragsfristen sind der 1. März, 1. Juni und 01. September 2016.